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Sachverständiger für

Immobilien und

Bauwesen

Uwe Reitz

Regerstr. 20

55127 Mainz

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Letztes Update:

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Bestellung von Grundrissen und Flächenberechnungen

 

 

Bei der Bestellung von Flächenberechnungen erhalten Sie folgende Leistungen:

- bemaßter Grundriss nach lichten Maßen im Innenbereich

- bei der Ermittlung der Bruttogrundfläche und Kubatur nach den Gebäudeaußenmaßen unter Berücksichtigung der Dachschrägen und Geschosshöhen.

 

Es gilt als vereinbart

- Raumteile mit einer Höhe von weniger als 1 Meter:

keine Anrechnung, Raumteile mit einer Höhe über 1 Meter,                                    aber unter 2 Metern: 50-prozentige Anrechnung 

 

- Raumteile mit einer Höhe über 2 Metern: volle Anrechnung auf die Wohnfläche.

 

- Es wurde der IST – Zustand zum Vermessungsstichtag (Ortstermin) berücksichtigt. 

 

- Bei späteren Umbau, Abriss, Sanierungsmaßnahmen oder

Entfernen von Einbaumöbel, können sich ggf. die

Flächenangaben ändern. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr.

 

- Die Ausweisung als Wohnfläche erfolgt vorbehaltlich des

Vorhandenseins einer Genehmigung zur Nutzung der Räume als

Wohnraum gemäß der Landesbauordnung des jeweiligen

Bundeslandes. 

 

- Eine baurechtliche Überprüfung fand nicht statt. Die

Messtoleranz kann bis zu 1% der Vermessungsfläche betragen.

 

- Bei Nichtvorhandensein der Genehmigung muss diese Fläche

zwingend der Nutzfläche zugeordnet werden.

 

 

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